{"id":67,"date":"2020-12-17T12:14:28","date_gmt":"2020-12-17T11:14:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.b12-kassel.de\/?page_id=67"},"modified":"2020-12-19T21:43:47","modified_gmt":"2020-12-19T20:43:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.b12-kassel.de\/?page_id=67","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>B12 \u2013 Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. V.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>In dem Verein <\/em>B12 &#8211; Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. V.<em>organisieren sich Menschen, die in Kassel ein gemeinschaftliches und selbstorganisiertes Wohnprojekt realisieren wollen. Dies soll als Prototyp modellhaft (quasi als Muster) f\u00fcr weitere Projekte bundesweit dienen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Wir w\u00fcnschen uns ein gemeinschaftliches Zusammenleben, das von gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Teilhabe aller Bewohner*innen gepr\u00e4gt ist.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Dabei sehen wir unser Projekt auch als M\u00f6glichkeit gesellschaftliche Alternativen praktisch auszuprobieren.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Soweit finanziell m\u00f6glich, gestalten wir unser Geb\u00e4ude umweltvertr\u00e4glich durch die Nutzung erneuerbarer Energien und \u00f6kologischer Baustoffe und erm\u00f6glichen barrierearmes und barrierefreies Wohnen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Durch das verst\u00e4rkte gemeinschaftliche Nutzen von Ressourcen wie Autos, Alltagsgegenst\u00e4nden und Lebensmitteln streben wir einen nachhaltigen Lebensstil an.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Wir sind nach au\u00dfen offen und suchen den Kontakt zu unseren Nachbar*innen. Wir wollen das Leben im Quartier aktiv mitgestalten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsbereich und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Namen \u201eB12 &#8211; Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. V.\u201c.<\/li><li>Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und tr\u00e4gt den Namen \u201eB12 &#8211; Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. V.\u201c (Amtsgericht Kassel, 58 VR 4588).<\/li><li>Er hat seinen Sitz in Kassel.<\/li><li>Der Verein ist weltweit t\u00e4tig.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><strong> Zweck und Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist:<\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Das Weiterentwickeln, Betreiben und Zurverf\u00fcgungstellen eines zukunftweisenden auf andere Projekte \u00fcbertragbaren Prototyps gemeinschaftlichen und selbstorganisierten Wohnens.<\/li><li>das modellhafte Zusammenwohnen in einem gemeinschaftlichen und selbstorganisierten Wohnprojekt,<br><br><\/li><li>die F\u00f6rderung einer zeitgem\u00e4\u00dfen Altershilfe unter Frauen,<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul><li>die Verhinderung von Alterseinsamkeit und Vereinzelung, um so Lebenskraft und Gesundheit zu st\u00e4rken,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>die F\u00f6rderung von Toleranz im generations\u00fcbergreifenden Zusammenleben von Frauen verschiedenen Alters und verschiedener Herkunft,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>die Beratung und Unterst\u00fctzung von Initiativen zur selbst\u00e4ndigen und gemeinschaftlichen Gestaltung von Wohn- und Lebenssituationen, die das Altersheim entbehrlich machen,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>die Information der \u00d6ffentlichkeit und privater Interessent*innen \u00fcber alternative Wohnbed\u00fcrfnisse und Wohnformen,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>die Zusammenf\u00fchrung gleichgesinnter Frauen, die sich gegenseitig Hilfe leisten und eine nachbarschaftsorientierte Wohnform realisieren wollen,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>die Planung und Umsetzung eines Wohnprojektes f\u00fcr diese Personengruppe, in dem ein stabiles soziales Umfeld den Bewohner*innen die Eigenst\u00e4ndigkeit und den Verbleib in der eigenen Wohnung bis zum Lebensende erm\u00f6glicht. Um diesen Zweck realisieren zu k\u00f6nnen, erwirbt der Verein ein Baugrundst\u00fcck und errichtet Wohnungen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Verein ist wirtschaftlich, parteipolitisch und religi\u00f6s unabh\u00e4ngig und neutral und verfolgt ausschlie\u00dflich die in der Satzung genannten Ziele.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Mitglied kann jede*r werden, die an den Zielen und Aufgaben des Vereins B12 mitwirken m\u00f6chte.<\/li><li>Der Verein besteht aus ordentlichen und f\u00f6rdernden Mitgliedern. Die ersten ordentlichen Mitglieder sind die Mitglieder, die zum Stichtag 1. Mai 2019 dem Verein angeh\u00f6ren.<\/li><li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen alle diejenigen werden, die den Verein, seine Ziele und Interessen materiell und ideell unterst\u00fctzen, aber nicht in dem Wohnprojekt wohnen. Sie erhalten die Einladung zur Mitgliederversammlung nur auf Antrag,&nbsp; haben Rederecht, aber kein Antrags- und Stimmrecht.<\/li><li>Der Mitgliedsantrag ist schriftlich zu stellen. Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied und die Mitgliedschaft als f\u00f6rderndes Mitglied wird durch Aufnahmebeschluss einer Zusammenkunft aller ordentlichen Mitglieder erworben. Bei Ablehnung des Antrages ist der Verein nicht verpflichtet, der Antragsteller*in die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ol type=\"a\"><li>durch Austritt. Die Mitglieder k\u00f6nnen die Mitgliedschaft bei dem Verein (Zugang bei einem Vorstandsmitglied) schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten k\u00fcndigen.<\/li><li>durch Tod,<\/li><li>durch Ausschluss wegen mehrfacher Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde oder wegen vereinssch\u00e4digendem Verhalten.&nbsp;<br>Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00dfe gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, kann durch den Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge und Spenden&nbsp; <\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Es wird eine Mitglieds- und Geb\u00fchrenordnung erstellt. \u00dcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Geb\u00fchren wird jeweils durch Beschluss der ordentlichen Vereinsmitglieder entschieden. Es ist f\u00fcr jedes Jahr eine Beitrags- und Geb\u00fchrenordnung aufzustellen, die darauf Bezug nimmt, ob das Mitglied in dem Wohnprojekt wohnt, welche Fl\u00e4chen es zugewiesen bekommen hat oder benutzt, und welche Kosten insbesondere Betriebskosten gezahlt bzw. vorausgezahlt werden m\u00fcssen bei einer Nutzung. Sofern keine neue Beitragsordnung beschlossen wurde, beh\u00e4lt die bestehende Beitragsordnung ihre G\u00fcltigkeit.<\/li><li>Jedes ordentliche Vereinsmitglied soll f\u00fcr die Zeit seiner Mitgliedschaft und solange es die entsprechende Geb\u00fchr zahlt, das Recht haben, eine der Wohnungen zu bewohnen. :<\/li><li>Die H\u00f6he der F\u00f6rdermitgliedsbeitr\u00e4ge legt der Vorstand fest.<\/li><li>Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Spenden sind nach den Regeln der ordentlichen Haushaltsf\u00fchrung zu buchen und der Mitgliederversammlung nachzuweisen. Der Vorstand kann Ehrenmitgliedschaften beschlie\u00dfen. Ehrenmitgliedschaften sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Die Mitgliederversammlung<\/li><li>Der Vorstand<\/li><li>Die Verwaltung der Vereinsobjekte.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt.<\/li><li>Sie wird vom Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung (ggf. Anlagen) schriftlich einberufen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/li><li>Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder Beschl\u00fcsse.<\/li><li>Satzungs\u00e4nderungen und eine \u00c4nderung des Vereinszwecks bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Mitglieder die zur Versammlung nicht erscheinen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen andere ordentliche Mitglieder schriftlich bevollm\u00e4chtigen, ihr Stimmrecht ohne oder mit Beschr\u00e4nkungen auszu\u00fcben.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von der Sitzungsleitung durch Unterschrift best\u00e4tigt.<\/li><li>Aufgaben der Mitgliederversammlung (beispielhafte Aufz\u00e4hlung):<br>&#8211; Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands<br>&#8211; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung \u00fcber den<br>&nbsp; Vereinshaushalt<br>&#8211; Festlegung der Vereinsbeitr\u00e4ge<br>&#8211; Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Vereinszwecks und Aufl\u00f6sung des Vereins<br>&#8211; Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren, sowie Entgegennahme deren<br>&nbsp; Berichts<br>&#8211; Wahl der Verwaltung der Vereinsobjekte.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\"><li>Der Vorstand besteht aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und einem erweiterten Vorstand.<br>a) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus der ersten und der zweiten Vorsitzenden sowie der Schatzmeister*in. Zur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB sind jeweils zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands gemeinsam berechtigt. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins.<br>b) der erweiterte Vorstand besteht mindestens f\u00fcnf Beisitzer*innen. Die T\u00e4tigkeiten des erweiterten Vorstands werden in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt (siehe auch \u00a77 Punkt 7).<\/li><li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.<\/li><li>Vorstandssitzungen werden nach Bedarf abgehalten, die Einladung dazu erfolgt schriftlich.<\/li><li>Der Vorstand fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. \u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br>Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschl\u00fcsse des Vorstands gebunden. Beschl\u00fcsse des Vorstandes k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren erkl\u00e4ren.<\/li><li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung oder Gesetz ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung oder der Verwaltung der Vereinsobjekte zugewiesen sind.<\/li><li>Vorstandsmitglieder d\u00fcrfen f\u00fcr Ihre T\u00e4tigkeit eine angemessene Verg\u00fctung erhalten.<\/li><li>Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.<\/li><li>Der Vorstand l\u00e4dt schriftlich oder per Textform zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Regelung von Verfahrensfragen der Vereinsarbeit sowie einer ggf. einzurichtenden Gesch\u00e4ftsstelle und die Verwaltung der Vereinsobjekte kann die Mitgliederversammlung eine Gesch\u00e4ftsordnung erlassen, die nicht Bestandteil der Satzung ist. Die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung sind nur g\u00fcltig, soweit sie nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Beirat B12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann einen Beirat des VereinsB12 \u2013 Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e.V. berufen. Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren benannt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds benennt der Vorstand ein neues Mitglied. Der Beirat ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Verein in finanziellen, wissenschaftlichen, kulturellen, sozialen und allen Angelegenheiten, die die Bewohner*innen des Wohnprojekts direkt betreffen. Die Sitzungen des Beirats werden vom Vereinsvorstand einberufen. Der Beirat muss einberufen werden, sofern zwei Beiratsmitglieder dies schriftlich vom Vorstand verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit der abgegeben g\u00fcltigen Stimmen. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. \u00dcber die Aufl\u00f6sung kann nur abgestimmt werden, wenn hierauf in der Tagesordnung in hinreichender Deutlichkeit hingewiesen wurde<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins wird die Immobilie so verwertet, dass die in dieser Immobilie noch wohnenden Vereinsmitglieder m\u00f6glichst unter Ber\u00fccksichtigung des Vereinszwecks die Nutzung ihres Wohnraums fortsetzen k\u00f6nnen. Soweit die Wohnungen als Eigentumswohnungen ausgestaltet sind, in denen die Vereinsmitglieder wohnen, ist diesen eine Wohnung jeweils anzubieten. Die Mitglieder haben dann das Recht innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden, ob sie ein Angebot zum Erwerb der Wohnung machen oder nicht. Nach Ablauf der Frist wird die Wohnung auf dem freien Markt angeboten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese am 20.08.2019 von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig wird die bisherige am 20. Februar 2008 in Kassel beschlossene Satzung au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B12 \u2013 Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. V. Pr\u00e4ambel In dem Verein B12 &#8211; Verein zur F\u00f6rderung gemeinschaftlichen Wohnens e. 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